Optimal betreut durch die Schwangerschaft
Erweiterte Schwangerschaftsvorsorge
Erweiterte Schwangerschaftsvorsorge: Zusätzliche Untersuchungen für erhöhte Sicherheit, über die Standardleistungen hinaus.
Medizinisch sinnvolle Ergänzungsuntersuchungen
Zusätzliche Sicherheit für Sie und Ihr Kind
Wir bieten Ihnen medizinisch sinnvolle Ergänzungsuntersuchungen an, die über die im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen. Diese Untersuchungen erhöhen während der Schwangerschaft die Sicherheit für Sie und Ihr ungeborenes Kind, werden jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Ultraschalluntersuchung
alle 4 Wochen
Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind während einer Schwangerschaft bei normalem Verlauf lediglich drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen – etwa um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Schwangere haben jedoch häufig das Bedürfnis, ihr Kind regelmäßig zu sehen. Auch die Frage nach dem kindlichen Geschlecht spielt hier eine Rolle… Aber auch aus medizinischer Sicht ist eine in vierwöchigen Abständen durchgeführte Untersuchung sinnvoll, um beispielsweise frühzeitig ein unzureichendes kindliches Wachstum oder Probleme bezüglich des Mutterkuchens oder des Fruchtwassers zu erkennen.
Antikörpertest auf Toxoplasmose und Zytomegalie (CMV)
Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch einzellige Parasiten hervorgerufen wird. Diese werden vor allem durch Katzenkot und durch rohes bzw. halbgares Fleisch übertragen. Hierzulande haben weniger als ein Fünftel der Frauen im gebärfähigen Alter eine Toxoplasmoseinfektion durchgemacht. Alle anderen Frauen haben somit keinen Immunschutz gegen den Erreger. Kommt es nun während einer Schwangerschaft zu einer Erstinfektion mit Toxoplasmose, kann dies zu erheblichen Schäden wie Fehlgeburt, kindlichen Hirnschädigungen, Seh- und Hörstörungen führen.
Die Zytomegalie ist eine Infektionserkrankung verursacht durch das Zytomegalievirus (CMV). Die Erkrankung wird von Mensch zu Mensch übertragen und verursacht ebenfalls oftmals keine Symptome.
Gefährlich ist auch hier die Erstinfektion in der Schwangerschaft: Folgen können geistige Behinderungen und Hörstörungen sein.
Für beide Erkrankungen gilt: Werden sie während der Schwangerschaft diagnostiziert, können sie behandelt und somit Folgeschäden vermieden werden. Da beide Infektionen oft symptomlos verlaufen, sind sie nur durch Blutuntersuchungen (Antikörpertestung) nachzuweisen. Empfehlenswert ist zunächst eine Untersuchung zu Beginn der Schwangerschaft. Im Falle eines fehlenden Immunschutzes sollten weitere Untersuchungen im Schwangerschaftsverlauf erfolgen, um eine eventuelle Erstinfektion rechtzeitig zu entdecken.
B-Streptokokkennachweis
Bei etwa einem Fünftel der werdenden Mütter liegt eine Besiedelung der Scheide mit betahämolysierenden Streptokokken der Gruppe B („B-Streptokokken“) vor. Dies verursacht keine Symptome und ist außerhalb der Schwangerschaft nicht problematisch. Bei einer normalen Geburt kommt das Kind jedoch mit diesem Erreger in Kontakt, was zu schweren Neugeboreneninfektionen führen kann.
Von den Fachgesellschaften wird zum Nachweis einer B-Streptokokkenbesiedlung ein Scheidenabstrich in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche empfohlen. Bei positivem Nachweis wird unter der Geburt eine intravenöse Antibiotikatherapie durchgeführt. Dies verringert das Risiko für das Neugeborene erheblich.
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